Elektronischer Identitätsnachweis standardmäßig aktiv
Nur knapp 2 Millionen Bundesbürger vertrauen dem E-Personalausweis voll und ganz und haben sich ein dafür notwendiges Kartenlesegerät angeschafft. Die überwältigende Mehrheit der inzwischen 45 Millionen ePerso Bseitzer hält von den Möglichkeiten durch den elektronischen Identitätsnachweis nichts.
Das stört vor allem die Geräte-vertreibende Industrie aber auch die Bundesregierung. Deshalb plant sie eine Gesetzesänderung. Darin heißt es: "Jeder neue Personalausweis wird künftig mit einer einsatzbereiten Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis ausgegeben".
Bisher kann der Antragsteller eines Ausweises bei der Beantragung des Personaldokuments entscheiden ob sie/er eine Fingerabdruck abgeben und speichern lassen möchte und ob die Funktion für den elektronischen Identitätsnachweis eingerichtet werden soll.
Vom Chaos Computer Club (CCC) wurden die Datenschutz- und Sicherheitsfunktionen immer wieder kritisiert. Der CCC hat mehrfach auf Sicherheitslücken aufmerksam gemacht und der CCC kritisierte, dass das Bundesinnenministerium die Verantwortung für die Sicherheit des elektronischen Personalausweises auf die Nutzer abschiebe - nun also per Zwangs-Gesetz.
Mehr dazu bei http://www.golem.de/news/e-personalausweis-elektronischer-identitaetsnachweis-standardmaessig-aktiv-1612-125016.html
Update: Deutscher Bundestag 18.05.2017: Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises (Drucksache 18/11279) ist beschlossen.
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Erstellt: 2016-12-14 18:48:06 Aufrufe: 2979
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