Dürfen Ausweise kopiert werden?
Bis vor einigen Jahren hätten wir noch gesagt, dass jedes Verlangen nach einer Kopie des Personalausweises (z.B. in Hotels oder bei der Ausleihe von Mietwagen u.ä.) illegal sei.
Jedoch kann leider nach einer unlängst veröffentlichten Anfrage an das Bundesinnenministerium (BMI) die generelle Annahme eines Kopierverbotes nicht mehr aufrecht erhalten werden. Das BMI sieht in seiner Stellungnahme vom 24. März 2016 kein generelles Kopierverbot mehr.
Es sind jedoch folgende Bedingungen einzuhalten (die von Ausweisinhaber aber schwer zu überprüfen sind):
- Die Kopie muss erforderlich sein, ein Vermerk "Ausweis wurde vorgelegt" ist nicht ausreichend.
- Die Kopie darf nur zu Identifizierungszwecken verwendet werden. Jede weitergehende Nutzung ist rechtswidrig.
- Die Kopie muss als solche erkennbar sein.
- Daten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, können und sollen von den Betroffenen auf der Kopie geschwärzt werden. Dies gilt insbesondere für die auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangs- und Seriennummer. Auf diese Möglichkeit ist der Ausweisinhaber hinzuweisen!
- Auch Geburtsdatums und -ort können unleserlich gemacht werden, wenn das Unternehmen diese Daten "für den Geschäftszweck nicht benötigt".
- Die Kopie ist vom Empfänger unverzüglich zu vernichten, sobald der mit der Kopie verfolgte Zweck erreicht ist. Eine Archivierung ist unzulässig.
- Eine automatisierte Speicherung der Ausweisdaten ist nach dem PAuswG unzulässig. Nach gängiger Rechtsprechung darf der Personalausweis nicht gescannt und elektronisch gespeichert werden (Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 28. November 2013 – 10 A 5342/11 –).
Für den Ausweisinhaber sind einige der obigen Vorschriften kaum kontrollierbar. Ein Streit im Einzelfall bleibt durch die Öffnung des Kopierverbots wahrscheinlich.
Mehr dazu bei https://www.datenschutz-notizen.de/duerfen-ausweise-etwa-doch-kopiert-werden-0714537/
und https://de.wikipedia.org/wiki/Ausweis
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Erstellt: 2016-04-28 07:10:58 Aufrufe: 2111
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