Konferenz der Datenschutzbeauftragten: Notfalls gegen Privacy Shield klagen
Die deutschen Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben vor wenigen Tagen über Privacy Shield, den Nachfolger für die unzulässige Safe-Harbor Vereinbarung diskutiert. Das Fazit: Der bisher vorgelegte Entwurf genüge nicht, um ein angemessenes Datenschutzniveau zu garantieren. Besonders beim Thema Nationale Sicherheit gibt es Probleme, daran scheiterte bereits Safe Harbor.
Die Datenschützer wollen das Thema in die Artikel 29 Gruppe, die Zusammenkunft der EU-Datenschutzbeauftragten mitnehmen. Insbesonder, die in den USA übliche Weiterleitung von Daten an US-Geheimdienste ohne große Hürden kann nicht europäischem Recht entsprechen.
Der Beschluss der deutschen Datenschutzbeauftragten lautet (u.a.):
Sollte die [EU-Kommission] die Adäquanzentscheidung treffen, ohne die Defizite auszuräumen, wird die Art-29-Gruppe befürworten, dass diese Entscheidung (etwa durch Musterklagen einzelner Datenschutzaufsichtsbehörden) durch Vorlage an den EuGH überprüft wird.
Das Protokoll des Treffens gibt es hier.
Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2016/konferenz-der-datenschutzbeauftragten-notfalls-gegen-privacy-shield-klagen/
und http://www.datensicherheit.de/aktuelles/privacy-shield-artikel-29-gruppe-fordert-nachbesserung-25346
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Erstellt: 2016-04-09 09:50:10 Aufrufe: 1981
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