28.08.2009: Google und der Datenschutz
Mit dem Hamburger Urteil hat der Internetriese nun eine weitere Schlappe einstecken müssen - zur Freude von Verbraucher- und Datenschützern. "Durch das Urteil ist klargestellt, dass sich auch US-Unternehmen an die deutschen datenschutzrechtlichen Bestimmungen halten müssen", sagte Martin Madej, Jurist bei der "Verbraucherzentrale Bundesverband" (vzbv). Durch zu allgemein gefasste Nutzungsbedingungen hätte Google theoretisch Inhalte bei Online-Diensten wie Google-Mail, Picasa oder Text & Tabellen einsehen, löschen oder veröffentlichen können.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale im Juli 2008. Jetzt hat das Hamburger Landgericht Google zu strengeren Datenschutzauflagen verurteilt. Zehn Klauseln kassierten die Richter im Sinne der kundenfeindlichsten Auslegung - vor allem deshalb, weil für die Nutzer nicht klar erkennbar sei, welche Rechte sie Google in welchem Umfang einräumen.
Auch der Hamburger Künstler Thomas Horn war gegen Google vor Gericht gezogen: Mit seiner Internet-Suchmaschine zeigte der Konzern Bilder von Horn, obwohl der Künstler das nicht wollte und auch kein Geld dafür sah.
Mehr dazu bei http://www.abendblatt.de/hamburg/article1158435/Datenschutz-Der-Riese-muss-klein-beigeben.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/19E
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/545-20090828-google-und-der-datenschutz.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/545-20090828-google-und-der-datenschutz.htm
Tags: #Google #Datenschutz #Urteil #LandgerichtHamburg #Nutzungsbedingung #AGB #Bilder
Erstellt: 2009-08-28 06:58:18 Aufrufe: 4245
Kommentar abgeben