Stellungnahme zur Errichtung eines Investitionsgerichts für TTIP – Vorschlag der Europäischen Kommission vom 16.09.2015 und 12.11.2015
Wir möchten mit der Dokumentation der Stellungnahme der größten deutschen Richtervereinigung auf einen zentralen Inhalt der Verhandlungen bei den sogenannten Freihandelsabkommen CETA und TTIP hinweisen und die Gefahren für die Gewaltenteilung in einer Demokratie deutlich machen.
Der zentrale Satz in der Stellungnahme lautet:
Der Deutsche Richterbund lehnt die von der EU-Kommission vorgeschlagene Einführung eines Investitionsgerichts im Rahmen der Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) ab.
Als Begründung führen die Richter an:
- Schiedsgerichte würden zuständig für fast alle Angelegenheiten, vom Zivilrecht über das allgemeine Verwaltungsrecht bis zum Sozial- und Steuerrecht,
- Zweifel an jeglicher Kompetenz der Europäischen Union für die Einsetzung eines solchen Investitionsgerichts,
- die Rechtssetzungsbefugnis der Union und der Mitgliedstaaten würde eingeschränkt,
- Zuständigkeiten würde verfälscht, die die Verträge den Unionsorganen und den Mitgliedstaaten gewähren,
- gesetzlich gesicherte Unabhängigkeit der Richter eines ICS in fachlicher und finanzieller Hinsicht ist nicht gewährleistet,
- das Auswahlverfahren einer internationalen Schiedsgerichtsbarkeit ist nicht bekannt und transparent,
- keine Notwendigkeit für die Errichtung eines Sondergerichtes für Investoren.
Grundsätzlich stellen die Richter fest: Das mit dem Vorschlag für ein Internationales Investitionsgericht offensichtlich verbundene Verständnis, die Gerichte der Mitgliedstaaten der Union könnten ausländischen Investoren keinen effektiven Rechtsschutz gewähren, entbehrt sachlicher Feststellungen.
Mehr dazu bei http://www.drb.de/cms/index.php?id=952
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Erstellt: 2016-02-12 09:01:24 Aufrufe: 2642
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