Menschenrechtsgerichtshof erklärt ungarisches Überwachungsgesetz in Teilen für rechtswidrig
Da praktisch jeder ungarische Bürger von den Maßnahmen betroffen sein könnte, die gänzlich im Wirkungsbereich der Regierung liegen und von ihr nicht näher begründet werden müssen, verstoße das Gesetz gegen den Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens). Zudem lasse das im Jahr 2011 in Kraft getretene Gesetz eine wirksame gerichtliche Kontrolle vermissen.
Mit dieser Begründung hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das ungarische Überwachungsgesetz für teilweise ungültig erklärt. Kritisiert hat der EGMR vor allem die fehlende richterliche Kontrolle bei der Autorisierung und Anwendung von geheimer Überwachung.
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Erstellt: 2016-01-15 09:13:17 Aufrufe: 1828
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