UN-Kinderrechtskonvention

UN Kinderrechtskonvention und Beteiligung/Werbung von Minderjährigen

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz UN-Kinderrechtskonvention (englisch Convention on the Rights of the Child, CRC), wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und trat am 2. September 1990, dreißig Tage nach der 20. Ratifizierung durch ein Mitgliedsland, in Kraft. Beim Weltkindergipfel vom 29. bis 30. September 1990 in New York verpflichteten sich Regierungsvertreter aus der ganzen Welt zur Anerkennung der Konvention.

Im Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten, ...

... wurde festgelegt (S. 5-6):

 

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/UN-Kinderrechtskonvention
und https://web.archive.org/web/20081123224556/http://www.bmz.de/de/service/infothek/fach/spezial/spezial037pdf.pdf
und Gegen Anwerbung Minderjähriger durch die Bundeswehr
und Wehrunterricht auch in Tschechien
und Fahrrad-Demo für Kinderrechte


Kategorie[28]: Begriffserklärungen Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2yv
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5292-un-kinderrechtskonvention.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/5292-un-kinderrechtskonvention.htm
Tags: #
Erstellt: 2015-12-03 17:29:14
Aufrufe: 1578

Kommentar abgeben

Für eine weitere vertrauliche Kommunikation empfehlen wir, unter dem Kommentartext einen Verweis auf einen sicheren Messenger, wie Session, Bitmessage, o.ä. anzugeben.
Geben Sie bitte noch die im linken Bild dargestellte Zeichenfolge in das rechte Feld ein, um die Verwendung dieses Formulars durch Spam-Robots zu verhindern.

Wir im Web2.0


Diaspora Mastodon Twitter Youtube Tumblr Flickr FsA Wikipedia Facebook Bitmessage FsA Song


Impressum  Datenschutz  Sitemap