24.08.2009 BKA-Chef: Umgehen der Sperren "nicht risikolos"
"Logisch ist," so Ziercke, "Dass jede Umgehung des Stoppschildes eventuell bei späteren strafrechtlichen Ermittlungen in anderen Verfahren natürlich festgestellt werden kann und dass damit der Vorsatz des Besitzverschaffens durch Umgehung des Stoppschildes letztlich nachweisbar wird. Das heißt, die bewusste Umgehung des Stoppschildes ist für den, der es macht, nicht ohne Risiko." Unter "Umgehung des Stoppschildes" könnte man ohne weiteres auch die Nutzung alternativer DNS-Server fassen, wie sie viele Netzsperren-Gegner aus Prinzip oder aus der Angst vor Zensur heraus praktizieren, fassen.
Das Ganze ist aber auch ein schlagendes Argument, oder? Man sollte am besten die gesamte Strafverfolgung nach diesem logischen und rechtsstaatlichen Prinzip aufbauen: Wer Daten verschlüsselt, wird automatisch verdächtigt, ein Cyberkrimineller zu sein, jeder, der eine WLAN-Karte von Atheros besitzt, bricht bestimmt auch in fremde Netze ein, und wer sich bei Regen eine Jacke anzieht, ist garantiert ein Terrorist, der sich vermummt, um den Autoritäten zu entgehen. Nicht zu vergessen, dass jeder, der einen Webbrowser bedienen kann, sowieso potentiell schwerst pädokriminell ist.
Mehr dazu bei http://www.gulli.com/news/deckel-drauf-die-gulli-glosse-2009-08-23/
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Tags: #BKA #Internetsperren #Stopp #Zensur #Ueberwachung #Vorsatz
Erstellt: 2009-08-24 06:10:02 Aufrufe: 2979
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