Abmahngefahr bei Webformularen ohne (TLS-)SSL – Verschlüsselung?
Das Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht hat Anbieter von Internetdiensten davor gewarnt Kontakt-Formulare ohne Verschlüsselung ins Netz zu stellen. Angeblich soll es daraufhin bereits Abmahn-wütige Anwaltskanzleien gegeben haben, die solche Online-Shops mit kostenpflichtigen Abmahnungen darauf hinweisen.
Wir wollen dies hier ohne "kostenpflichtigen Abmahnung" auch tun: Jeder Kontakt mit Kunden beinhaltet personenbezogene Daten und diese sind verschlüsselt zu übertragen.
Der neu eingefügte §13 Abs.7 TMG sagt
Diensteanbieter haben, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortlichkeit für geschäftsmäßig angebotene Telemedien durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass
- kein unerlaubter Zugriff auf die für ihre Telemedienangebote genutzten technischen Einrichtungen möglich ist und
- diese
a) gegen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten und
b) gegen Störungen, auch soweit sie durch äußere Angriffe bedingt sind,gesichert sind. Vorkehrungen nach Satz 1 müssen den Stand der Technik berücksichtigen. Eine Maßnahme nach Satz 1 ist insbesondere die Anwendung eines als sicher anerkannten Verschlüsselungsverfahrens.
Das ist immerhin ein Fortschritt auch wenn das Gesetz von technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar spricht. Ein SSL Zertifikat einschalten kostet einen Klick und ab morgen sind browser-resistente Zertifikate kostenlos bei Lets Encrypt erhältlich.
Seit über einem jahr sprechen wir uns im Rahmen der Kampagne "Yes we can - Datenschutz" auch für verschlüsselte Bestätigungsmails bei Onlinegeschäften aus.
Mehr dazu bei https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4515-20141022-yes-we-can-datenschutz.htm
und https://www.lda.bayern.de/lda/datenschutzaufsicht/lda_aktuell.htm
und https://www.shopanbieter.de/news/archives/9483-keine-webformulare-ohne-ssl-akute-abmahngefahr.html
und http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/it-recht/datenschutzrecht/datenschutzrecht-bussgeld-oder-abmahnung-bei-kontaktformular-ohne-verschluesselung/20990/
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Erstellt: 2015-12-02 10:00:13 Aufrufe: 1938
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