23.08.2009: Wirtschaftsministerium diskutiert Internet-Piraterie
Das BMWI hat die streitenden Branchen mit einem neutralen Moderator an einen Tisch gebracht, um die "aktuellen Blockaden" zu lösen und Möglichkeiten für eine bessere Kooperation auszuloten.
Beide Seiten bewegen sich langsam aufeinander zu. Ein Sanktionspaket nach dem "Three-Strikes"-Modell wird von den Juristen der Rechteinhaber zwar immer mal wieder auf den Tisch gebracht, stößt bei den Providern aber weiter auf Widerstand.
Ein von Microsoft ins Spiel gebrachtes "Kundenschutzprogramm" stieß bei der Entertainment-Industrie auf wenig Gegenliebe. Danach sollten Zugangsanbieter in ihre Geschäftsbedingungen (AGB) ein "Opt-in-Verfahren" aufnehmen, mit dem Kunden der Zusendung von Warnhinweisen beim Verdacht auf illegale Filesharing-Aktivitäten zustimmen. Im Gegenzug sollen die Rechteinhaber zunächst auf Abmahnungen und ein zivilrechtliches Vorgehen verzichten. Das droht nur Wiederholungstätern, die Hinweise mehrfach missachten. Der Unterhaltungsbranche ist das zu kompliziert, und die Provider betrachten ihre AGB als heilige Kuh, die sie nicht angetastet sehen wollen.
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Tags: #BMWI #Hadopi #Three-Strikes #Opt-in-Verfahren #AGB #Filesharing
Erstellt: 2009-08-23 08:19:49 Aufrufe: 2697
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