Rechtsbruch bei der Asylaufnahme beenden – Flüchtlinge menschenwürdig unterbringen und versorgen!
Als Mitglied im Flüchtlingsrat Berlin veröffentlicht Aktion Freiheit statt Angst heute diese Pressemitteilung des Flüchtlingsrats Berlin (28. Juli 2015)
Offener Brief des Flüchtlingsrats Berlin an den Regierenden Bürgermeister
Berlin kommt seiner gesetzlichen Aufgabe zur Unterbringung und Versorgung neu in Berlin eintreffender Asylsuchender nicht mehr nach. Geflüchtete werden obdachlos gelassen und erhalten nicht einmal das Existenzminimum. Der Flüchtlingsrat wendet sich angesichts dieser katastrophalen Zustände in einem offenen Brief an den Regierenden Bürgermeister von Berlin und fordert: Flüchtlinge menschenwürdig aufnehmen, behördlichen Rechtsbruch beenden.
Hintergrund:
Von derzeit 1.800 laut LAGeSo in Hostels untergebrachten Asylsuchenden haben nur 600 von der zentralen Aufnahmestelle (ZAA) auch einen real existierenden Hostelplatz nachgewiesen bekommen. Der Rest wurde und wird gnadenlos in die Obdachlosigkeit geschickt. Das ist rechtswidrig nach Polizeirecht (ASOG), rechtswidrig nach Asylverfahrensgesetz, und rechtswidrig als Verstoß gegen Artikel 1 Grundgesetz (Menschenwürde) und Artikel 20 Grundgesetz (Sozialstaatsprinzip).
Neu in Berlin eintreffende Asylsuchende werden von der Zentralen Asylaufnahmestelle aufgefordert, sich mit dem LAGeSo-Gutschein selbst ein Hostel suchen, die Behörde hilft ihnen dabei nicht. Die Hostels sind jedoch saisonbedingt voll und akzeptieren auch keine LAGeSo-Gutscheine mehr, weil sie erfahrungsgemäß sehr lange auf das Geld vom Land Berlin warten. Im vom Senat beauftragten "Wirtschaftsprüferbericht" wurde kürzlich festgestellt, dass im LAGeSo 4.000 nicht bezahlte Hostelrechnungen liegen. Selbst mit intensivster Hilfe von UnterstützerInnen und SozialarbeiterInnen finden Geflüchtete derzeit in Berlin keine aufnahmebereiten Hostels mehr.
Neu ankommende Asylsuchende z.B. aus Syrien müssen im Tiergarten oder am Hauptbahnhof schlafen. Zusätzlich kürzt das LAGeSo den obdachlos gelassenen Asylsuchenden neuerdings auch noch rechtswidrig die Sozialhilfe. Sie erhalten lediglich Blanko-Hostelgutscheine als virtuelle Unterbringung und für das Überleben auf der Straße nur einen rechtswidrig um 50 Prozent gekürzten Regelbedarfssatz von 6 Euro/Person/Tag.
Pressekontakt: Flüchtlingsrat Berlin
Anlagen:
1) Offener Brief an den Regierenden Bürgermeister
2) Beispiel Blankogutschein für ein Hostel „nach Wahl“ und Leistungsbescheid
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Erstellt: 2015-07-28 18:43:05 Aufrufe: 2605
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