Sozialversicherungsbetrug durch Facebook-Daten aufgedeckt
Wer während seiner Krankschreibung auf Facebook über seine Erlebnisse beim Drachenfliegen berichtet oder sich im Fitness-Studio fotografiert und ins Netz stellt ...
... ist nicht nur blöd, sondern muss auch damit rechnen, dass die Krankenversicherung davon erfährt. Facebook darf die Durchsuchung der Statusmeldungen von Hunderten Nutzern in einem Betrugsfall nicht blockieren. So entschied ein Berufungsgericht in New York bei Streitigkeiten bei Berufsunfähigkeitsrenten. "In vielen Fällen widersprachen Anhaltspunkte auf den Facebook-Accounts direkt den Lügen, die die Beschuldigten der Sozialversicherung erzählt haben", so die Sprecherin des Staatsanwalts.
Die Richter schrieben in ihrem Urteil, Facebook könne mehr persönliche Informationen beinhalten als das eigene Haus.
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Erstellt: 2015-07-22 07:42:46 Aufrufe: 2964
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