"Die Nutzung von WhatsApp in der derzeitigen Ausgestaltung des Dienstes ist unzulässig"
... hat der Berliner Landesdatenschutzbeauftragte Dr. Alexander Dix für die interne Smartphone-Kommunikation in Pflegeheimen und beim Pflegedienst festgestellt.
Eine derartige Kommunikation sei zwar kostengünstig, bedürfe jedoch "vielfältiger sicherheitstechnischer Vorkehrungen und insbesondere einer zuverlässigen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung", denn auch für Pflegekräfte gelte die Schweigepflicht.
Er verwies darauf, dass einige Messaging-Dienste eine Überprüfungsfunktion anbieten, z.B. über den gegenseitigen Scan von QR-Codes von Smartphone zu Smartphone. Als Beispiel dafür nannte er das schweizerische Unternehmen "Threema".
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Erstellt: 2015-04-11 07:28:53 Aufrufe: 1636
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