Streit um IP-Adressen: Patrick Breyer verklagt Deutschland
Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Dienstag über die Klage des Piratenabgeordneten und Bürgerrechtler Patrick Breyer, ob der Bund IP-Adressen speichern darf. Es geht um die Speicherung der Daten bei der Nutzung von Webseiten der Bundesministerien. Wenn Internetnutzer auf den Webseiten des Bundes surfen, werden ihre Protokolldateien gespeichert – dazu gehören der Name der abgerufenen Seite, die Zeit und die IP-Adresse des Nutzers.
Damit verstößt die Bundesrepublik Deutschland nach seiner Meinung gegen das Telemediengesetz (TMG), da es sich bei IP-Adressen ihm zufolge um personenbezogene Daten handelt, anhand derer ein Nutzer klar zu identifizieren ist.
Mehr dazu bei http://www.shz.de/schleswig-holstein/streit-um-ip-adressen-patrick-breyer-verklagt-deutschland-id8017396.html
Anmerkung: Wir werden über das Urteil berichten. Es geht schließlich auch anders. Wir überschreiben bei jedem Webseitenaufruf die IP Adresse in den Logdateien durch 127.0.0.1, also die Bezeichnung für localhost, den Server selbst. Es geht auch anonym!
Update 29.10.2014: Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vertagt. Es sollen dort zwei juristische Fragen geklärt werden, in denen es um Details der EG-Datenschutzrichtlinie geht.
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Erstellt: 2014-10-27 08:36:41 Aufrufe: 1708
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