23.10.2014 "Familien"-Computer schützt vor Abmahnung

Keine Überwachung der Familie wegen Filesharing von Sexfilm - Abmahnung nicht rechtens

Wenn mehrere Personen einen Internetanschluss nutzen, haftet der Inhaber nicht für illegales Filesharing, so das Urteil des Amtsgerichts Bielefeld (Az.: 42 C 45/14). Für den Angeklagten sei es nicht zumutbar, seine Familie zu überwachen. Die Überwachung von Angehörigen ist nicht mit dem grundrechtlichen Schutz der Familie nach Artikel 6 vereinbar

Der Mann hatte eine Abmahnung über 535€ (+215€ Gebühr) für das Herunterladen eines Sexfilms vermutlich per Filesharing erhalten.

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Tags: #Arbeitnehmerdatenschutz #Abmahnung #Klage #Urteil #WLAN #Familien-PC #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Ergonomie #Datenpannen #Datenskandale #Vorratsdaten
Erstellt: 2014-10-23 13:03:27
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