Auch deutscher Geheimdienst bezeichnet NutzerInnen von Verschlüsselungssoftware als “Extremisten”
Geht's noch? Jeder Bürger hat ein Recht auf Anonymität und Privatsphäre, das garantieren und Grundgesetz und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Trotzdem steht im Verfassungsschutzbericht 2013 einiges, dass die Nutzer von Verschlüsselungstechniken in die Nähe von “Extremismus” rückt.
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"Geschlossene Foren und Verschlüsselungsprogramme sind als Kommunikationswerkzeuge vor allem für gewaltbereite Extremisten von Bedeutung."
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"Um entsprechende staatliche oder gegnerische Operationen zu verhindern, treffen Extremisten Sicherheitsvorkehrungen. Hierzu gehört beispielsweise die zunehmende Verwendung von Verschlüsselungssoftware."
“Extremismus” scheint bei den Diensten längst zu einem Begriff geworden zu sein, mit dem sich alle unliebsamen Aktivitäten kriminalisieren lassen.
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Tags: #Polizei #Geheimdienste #Extremisten #Verfassungsschutzbericht #VS #Verschluesselung #Cyberwar #Hacking #Trojaner #Anonymisierung #Meinungsfreiheit #Netzneutralitaet
Erstellt: 2014-10-19 12:06:27 Aufrufe: 1689
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