Verfassungsgericht Sloweniens: Nationale Vorratsdatenspeicherung ist unverhältnismäßig
Nachdem schon der Verfassungsgerichtshof Österreichs mit Urteil vom 27. Juni 2014 das österreichische Umsetzungsgesetz für verfassungswidrig erklärt hatte, hat auch das Verfassungsgericht Sloweniens mit Urteil vom 3. Juli 2014 das dortige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gekippt.
In Slowenien hatte die Datenschutzbeauftragte das Verfassungsgericht angerufen. Das Verfassungsgericht hat mit Urteil vom 3. Juli die slowenischen Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung insgesamt aufgehoben und die sofortige Löschung der auf dieser Grundlage gespeicherten Daten angeordnet.
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Erstellt: 2014-08-24 07:04:05 Aufrufe: 1533
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