App-Anbieter müssen Standortdaten „verwaschen“
App-Anbieter/Entwickler müssen in der Europäischen Union beachten, dass nicht "unnötig" personenbezogene Daten erhoben werden (Pflicht zur Zweckbindung und Datensparsamkeit). Das bezieht sich auf Kennungen wie IMEI, UDID, IMSI oder MSISDNgenauso wie auf Standortdaten.
Standortdaten dürfen nicht exakt erfasst werden, sondern sind entsprechend zu „verwaschen“ (z. B. anstatt „München Bahnhofsplatz 1“ ist „München Stadtmitte“ zu empfehlen). Auch dürfen die Daten nur in einem Intervall abgefragt werden, das für die Benutzung der App tatsächlich erforderlich ist.
Dies ergibt sich aus einer Empfehlung des Düsseldorfer Kreises, ein Gremium der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder.
Mehr dazu bei http://www.absatzwirtschaft.de/content/_t=ft,_p=1003186,_b=82462
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Tags: #Arbeitnehmerdatenschutz #DSB #Apps #Handy #Smartphone #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Geodaten #Persoenlichkeitsrecht #Privatsphaere
Erstellt: 2014-08-01 10:24:52 Aufrufe: 1828
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