01.08.2014 Brief an EU-Komission wegen "Notfallgesetz"

Offener Brief an Vizepräsident der Kommission und Kommissar Michel Barnier Cecilia Malmström

Diesen Brief konnten wir leider nicht mit unterzeichnen, da wir die Aufforderung dazu in der Sommerpause zu spät gesehen haben.

Offener Brief an Vizepräsident der Kommission und Kommissar Michel Barnier Cecilia Malmström

22. Juli 2014

Sehr geehrte Kommissionsmitglieder,
Wir, die unterzeichnenden Organisationen, möchten Ihre Aufmerksamkeit auf eine Verletzung des EU-Rechts durch das Vereinigte Königreich durch eine Gesetzes-Verabschiedung am 17. Juli 2014 über die Vorratsdatenspeicherung und das Gesetz über Ermittlungsbefugnisse (DRIP) lenken.
Diese Vorschriften sollen das britische Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ersetzen. Dadurch würden die Überwachungsbefugnisse der Regierung gefährlich erweitert.
Während Großbritannien bestreitet, dass die DRIP ein neues Instrument ist, obwohl es neue Elemente enthält und Rechtsvorschriften ergänzt.
Folglich müsste es selbst nach der eigenen britischen Analyse durch die TRIS Verfahren wie in den technischen Standards der Richtlinie 98/34/EG festgelegt behandelt werden.
Die britische Regierung ist in der Pflicht die EU-Kommission von relevanten bevorstehende Gesetzgebung zu unterrichten, eine Anforderung, die auch dann gilt, wenn Rechtsvorschriften unter Notfallverfahren angenommen werden. Eine solche Mitteilung wurde am 17. Juli eingereicht, am gleichen Tag wurde das Gesetz erlassen, das ist ein direkter Verstoß gegen die Bestimmungen der Richtlinie.
Außerdem hat die Anfrage der britischen Regierung für die Notfallverfahren, um die Stillhaltefrist zu umgehen weder eine logische noch eine rechtliche Grundlage. Das Vereinigte Königreich kannte die Meinung des Generalanwalts vom 12. Dezember 2013, dass die Richtlinie wahrscheinlich aufzuheben sei. Trotzdem war man untätig in den letzten 3 Monaten bis der EuGH in der Tat die Richtlinie aufhob. Die Behauptung der Regierung, dass es ein Notfall sei, ist falsch, und  offensichtlich absurd.
Außerdem ist es schwer vorstellbar, dass die DRIP im Einklang mit dem EuGH-Urteils stehen würde.
Als Hüterin der Verträge ist die Europäische Kommission rechtlich verpflichtet, sowohl die Richtlinie und das EuGH Urteil durchzusetzen. Die Europäische Kommission zeigte keine Hemmungen bei ihren Maßnahmen gegen Mitgliedstaaten, weil sie die jetzt illegal Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht oder nur zögerlich umsetzten.
Wir fordern die Kommission auf, bei der Durchsetzung des europäischen Rechts ebenso wachsam zum Nutzen der europäischen Bürger zu sein. Wir bitten daher um Ihren dringenden Feedback, wie beabsichtigt wird, diesen eklatanten Verstoß gegen EU-Recht zu beheben.

Mit freundlichen Grüßen,
Access
AKVorrat
Alternative Informatics
Article 19
Bits of Freedom
Chaos Computer Club (CCC)
Föreningen för Digitala Fri- och Rättigheter (DFRI)
Digitalcourage
Digitale Gesellschaft
Digital Rights Ireland
Electronic Frontier Finland (Effi)
Electronic Frontier Foundation (EFF)
European Digital Rights (EDRi)
Foundation for Information Policy Research (FIPR)
Initiative für Netzfreiheit
IT-Pol Denmark
Open Rights Group (ORG)
Panoptykon Foundation
Privacy International
Verein für Internet-Benutzer Österreichs (VIBE)
Vrijschrift

 Mehr dazu bei http://edri.org/
Open_Letter_to_European_Commission_UK_Breach_of_EU_Law.pdf


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Tags: #OffenerBrief #EU-Kommission #CeciliaMalmstroem #FsaMitteilung #VDS #Vorratsdatenspeicherung #EuGH #KlageUrteil #Grossbritannien #EU-Richtlinie
Erstellt: 2014-08-01 06:07:23
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