Wenn Angela Merkel über Staatsgeheimnisse plaudert ...
... macht sie sich dann strafbar? Dies untersucht der Passauer Staatsrechtler Dirk Heckmann in einem Interview mit dem Spiegel. So gilt die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums: Wenn Dokumente beispielsweise per E-Mail mit dem Vermerk "VS-Nur für den Dienstgebrauch" verschickt werden, sind Kryptosysteme vorgeschrieben und Personen mit Zugang zu Verschlusssachen ist es am Arbeitsplatz grundsätzlich untersagt, private Mobiltelefone zu verwenden.
Aber diese Vorschrift gilt nicht für Verfassungsorgane, wie die Mitglieder der Regierung. Das Gesetz geht wohl davon aus, dass Regierungsmitglieder keine Geheimnisse verrraten. Zusätzlich muss für die Straffälligkeit noch Vorsatz nachgewiesen werden.
Mehr dazu bei http://www.spiegel.de/politik/deutschland/merkel-ueberwachung-interview-mit-staatsrechtler-heckmann-a-930671.html
Anmerkung: Es zeigt sich wieder: alle sind gleich, manche sind gleicher
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Tags: #geheimdienstelauschangriff #Kanzelrin #Geheimnisverrat #Handy #Vorsatz #VS #trojaner #ueberwachung #datenpannen #datenschutz #datensicherheit
Erstellt: 2013-11-03 10:07:38 Aufrufe: 2073
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