Bochumer scheitert vor dem EUGh
Eine Speicherung digitaler Fingerabdrücke auf deutschen Reisepässen ist nach einem Urteil des Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg zulässig. Der biometrische Pass wurde in der BRD 2005 eingeführt, zuerst nur mit der Speicherung des Gesichtsbildes und ab November 2007 zusätzlich mit beiden Abdrücken der Zeigefinger.
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Tags: #biometrie #e-pass #Eugh #Urteil #Klage #polizei #geheimdienste #menschenrechte #grundrechte
Erstellt: 2013-10-19 15:31:05 Aufrufe: 1711
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