Überwachung von Linkspolitiker Ramelow verfassungswidrig
Der Verfassungsschutz kann sich einfach massenhaft verfassungswidrig verhalten, beweisen muss man es ihm leider in jedem Einzelfall. Nun hat das Bundesverfassungsgericht auch die Überwachung des Linkspartei-Politikers Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz für verfassungswidrig erklärt.
Seit 1986 wurde der Politiker der Linkspartei durch das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Der Grund dafür waren allein seine Mitgliedschaft und seine Funktionen in der Linkspartei, denn er war, von allen Vorinstanzen bestätigt, nicht verdächtig, "Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu verfolgen" und beteiligte sich auch nicht an radikalen Strömungen innerhalb der Partei.
Auch 26 weitere Mitglieder der Fraktion, die wohl unter Beobachtung stehen, können nun auf ihr Recht hoffen.
Mehr dazu bei http://www.fr-online.de/politik/linke-politiker--ueberwachung-von-ramelow-nicht-rechtens,1472596,24572706.html
und http://www.focus.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-urteilt-ueberwachung-von-linken-politiker-verfassungswidrig_aid_1124337.html
und http://www.dw.de/karlsruhe-%C3%BCberwachung-von-linkspolitiker-ramelow-verfassungswidrig/a-17146340
und http://www.n-tv.de/politik/pressestimmen/Der-Kalte-Krieg-ist-laengst-vorbei-article11516846.html
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Tags: #Ueberwachung #Ramelow #Linke #UrteilBVerfG #Polizei #Geheimdienste #Datenpannen #skandale #Grundrechte
Erstellt: 2013-10-10 06:53:48 Aufrufe: 1747
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