Lichtaktion an US-Botschaft hat polizeiliches Nachspiel
Ein Internet-Aktivist aus Neuss hatte in der Nacht am letzten Montag mittels Beamer den Spruch „United Stasi of America“ an die Wand der US-Botschaft am Pariser Platz aufleuchten lassen. Die Berliner Polizei bestätigte nun, dass gegen den Lichtkünstler ermittelt werde. Das Vergehen heißt „Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“, strafbar nach § 103 des Strafgesetzbuches.
Vermutlich gibt es gar keinen Straftatbestand, da § 103 eine konkret beleidigte Person voraussetzt, außerdem ist die Tat auf US Territiorium begangen worden, denn der Schriftzug prangte an der US Botschaft und nicht auf deutschem Staatsgebiet.
und das Bild dazu http://www.n-tv.de/panorama/Lichtanschlag-auf-US-Botschaft-in-Berlin-article10959691.html
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Tags: #Meinungsfreiheit #USA #Botschaft #Stasi #Protest #Polizei #Geheimdienste #Ueberwachung
Erstellt: 2013-07-12 06:54:13 Aufrufe: 1617
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