Wer “An:” statt des “Bcc:” Feldes in Massen-E-Mail benutzt zahlt Bußgeld
Wegen der erheblichen Anzahl der E-Mail-Adressen hat das BayLDA in einem Fall kürzlich ein Bußgeld verhängt.Die Begründung lautet:
"... Es ist auch dem BayLDA bekannt, dass ein derartiger Verstoß sehr schnell und fahrlässig geschehen kann, wenn man die E-Mail-Adressen in das „AN-Feld“ oder das „CC-Feld“ einträgt und nicht in das „BCC-Feld“. (…)
Da in manchen Unternehmen dieser Fragestellung offensichtlich nicht die entsprechende Bedeutung beigemessen wird, d.h. von Seiten der Unternehmensleitung die Mitarbeiter entweder nicht entsprechend angewiesen oder überwacht werden, wird das BayLDA in einem vergleichbaren Fall in Kürze einen Bußgeldbescheid nicht gegen den konkreten Mitarbeiter, der die Mail mit offenem E-Mail-Verteiler versandt hat, erlassen, sondern gegen die Unternehmensleitung.”
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Tags: #Verbraucherdatenschutz #EMail #Privatsphaere #Persoenlichkeitsrecht #Datenpannen #skandale
Erstellt: 2013-06-29 08:24:01 Aufrufe: 1809
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