Der sächsische Verfassungsschutz bezeichnete NSU-Mitglieder bereits im April 2000 als terroristisch
Am 28. April 2000 schireb der sächsische Verfassungsschutz in einem Brief über Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sowie deren mutmaßliche Unterstützer: „Das Vorgehen der Gruppe ähnelt der Strategie terroristischer Gruppen, die durch Arbeitsteilung einen gemeinsamen Zweck verfolgen.“ Zweck der Vereinigung sei es, „schwere Straftaten gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung zu begehen“. Schon jetzt, also im April 2000, sei „eine deutliche Steigerung der Intensität bis hin zu schweren Straftaten feststellbar“.
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Tags: #Neo-Nazis #Verfassungsschutz #Ueberwachung #Polizei #Geheimdienste #Datenpannen #skandale
Erstellt: 2013-05-24 08:15:48 Aufrufe: 1865
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