Bundestag will Donnerstag verfassungswidrigen Gesetzentwurf zur Internetüberwachung durchpeitschen
Update 22.3.13: Bundestag erlaubt Polizei Abfrage von PIN und Passwörtern auch in Bagatellfällen. "Der Gesetzentwurf ist in mindestens sechs Punkten verfassungswidrig", sagte Patrick Breyer der Zeit. So soll schon die Datenübermittlung erlaubt sein, wenn die Polizei nur wegen einer Ordnungswidrigkeit ermittelt.
In einem fast leeren Bundestag wurde dem Gesetz zugestimmt. Jetzt gilt es die Zustimmung des Bundesrates zu verhindern!
Ende Update
Wegen der Dringlichkeit dokumentieren wir hier die Stellungnahme des schleswig-holsteinischen Abgeordneten Patrick Breyer:
Der Bundestag soll am Donnerstag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der vom Bundesverfassungsgericht gekippten Vorschriften zur Mitteilung von Telekommunikations- und Internetdaten einschließlich Handy-PINs und E-Mail-Passwörtern mit völlig unzureichenden Änderungen verabschieden.
Der geänderte Gesetzentwurf unterschreitet nicht nur das ohnehin schwache bisherige Schutzniveau weiter. In mehreren Punkten verletzt er selbst die weiten verfassungsrechtlichen Grenzen, wie sich aus der Stellungnahme im Wiki ergibt.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um auf die Abstimmung im Bundestag und auf die anschließende Positionierung des Bundesrats Einfluss zu nehmen. Um das Vorhaben noch zu stoppen, ist massiver öffentlicher Druck nötig.
Schreibt vor allem den Bundestagsabgeordneten der FDP und fordert Ablehnung des Gesetzentwurfs. Und fordert euren Landesinnenminister zur Ablehnung im Bundesrat auf!
Stellungnahme
Nach der vernichtenden Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf haben die Fraktionen der CDU/CSU, der FDP und der SPD Änderungen beantragt. Diese sind jedoch völlig ungenügend. Passwörter und PINs dürfen in weitem Umfang ohne richterliche Anordnung angefordert werden (in Eilfällen, bei Geheimdiensten, bei Beschlagnahmen), Internetnutzer dürfen sogar stets ohne richterliche Prüfung identifiziert werden.
Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft geht weiterhin deutlich über die bisherige Rechtslage hinaus und baut Schutzvorschriften ab:
- Es soll weiterhin eine elektronische Schnittstelle zur vereinfachten Abfrage von Kommunikationsdaten eingeführt werden.
- Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt sollen in weitem Umfang Zugriff auf Kommunikationsdaten erhalten, wo Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis bisher nicht gestattet sind (z.B. als Zentralstelle, zum Personenschutz).
In mehreren Punkten ist der geänderte Gesetzentwurf sogar verfassungswidrig:
- Es fehlt bereits die verfassungsrechtlich gebotene abschließende Bestimmung, welche Vorschriften einen Zugriff auf Kommunikationsdaten erlauben sollen (einfachgesetzliches Zitiergebot).
- Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sollen Zugriffe auf Kommunikationsdaten durch Polizeibehörden nicht beschränkt werden auf Fälle konkreter Gefahr oder des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts soll die Identifizierung von Internetnutzern selbst zur Ermittlung geringfügiger Ordnungswidrigkeiten zugelassen werden.
- Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts soll die Identifizierung von Internetnutzern durch Geheimdienste keine tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer konkreten Gefahr voraussetzen.
- Es ist unklar und nicht kontrollierbar, unter welchen Voraussetzungen Anbieter Zugriffscodes wie Mailbox-PINs oder E-Mail-Passwörter an Staatsbehörden herausgeben dürfen.
- Der Bund will Anbietern verbieten, ihre Kunden von Datenabfragen zu benachrichtigen, selbst wo die Länder Stillschweigen nicht anordnen (z.B. bei Suizidgefahr oder Vermissten).
- Den Datenzugriff durch eine elektronische Schnittstelle weiter zu erleichtern, ist unverhältnismäßig und verfassungswidrig.
Unsere Position ist: Der Staat darf auf Kommunikationsdaten allenfalls mit richterlicher Anordnung und zur Aufklärung schwerer Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für wichtige Rechtsgüter zugreifen. Einen Zugriff durch Geheimdienste lehnen wir in jedem Fall ab, ebenso wie die Herausgabe von Zugriffscodes wie PINs und Passwörtern.
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Kommentar: RE: 20130321 Internetüberwachung soll Gesetz werden
hier wird die Freiheit und Ganzheit des Internets ausgehebelt. Frau Merkel will wohl in Bezug auf Information "Chinesische Verhältnisse"!
Eigentlich müßte es ja Desinformation heißen!
Klaus-Dieter, 25.04.2013 03:29
RE: 20130321 Internetüberwachung soll Gesetz werden
Ich habe einen Telko-Admin gefragt und der meinte, dass das eh egal sei wie gut das Passwort verschlüsselt ist, da sie das Passwort unbemerkt auf ein eigenes zurücksetzen können und dann ohne das Passwort zu kennen wieder den Ursprungszustand herstellen können.
Jochen, 29.04.2013 13:41
RE: RE: 20130321 Internetüberwachung soll Gesetz werden
Ein Admin kann "fast alles", fraglich ob es unbemerkt bleibt, das hängt z.B. von der Regelmäßigkeit von Datensicherungen ab, in denen dann sein Tun dokumentiert wird. Ein 4- oder 6-Augenprinzip tut immer gut.
Rechtlich ist das aber strafwürdige Computerspionage (StGB §202c). Mit der Bestandsdatenauskunft wir nun aber versucht das Verbotene für staatliche Stellen zu legalisieren.
Rainer, 29.04.2013 19:12
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Tags: #Ueberwachung #Bundestag #Gesetz #Bestandsdaten #Polizei #Geheimdienste #BKA #Grundrechte #Datenpannen #skandale
Erstellt: 2013-03-20 08:32:16 Aufrufe: 2255
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