06.03.2013 Informationsfreiheit nur gegen Gebühr

EU Vertragsverletzungsverfahren wegen fehlender Vorratsdatenspeicherung

Ein Bürger hat beim Justizministerium nachgefragt, was aus dem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen der fehlenden Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung geworden ist.

Statt einer Antwort erhielt er ein Schreiben des Bundesministerium der Justiz, in dem der Eingang des Antrages bestätigt wird und gleichzeitig nachgefragt wird, ob man den Antrag zurücknehmen möchte, weil "Gebühren bis 500 Euro" anfallen könnten, und man den Aufwand vorher nicht bemessen könnte. Das ist Informationsfreiheit, wenn man/frau sie sich leisten kann. Der Bürger bestand auf einer Antwort und begründete warum diese nach IFG kostenfrei sein sollte.

Die Antwort lautete dann:

  1. Ihrem Antrag wird teilweise durch Übersendung von Abdrucken entsprochen.
  2. Im Übrigen wird dem Antrag nicht stattgegeben.
  3. Kosten werden nicht erhoben.

Es wurden verschiedene Dokumente, überwiegend interne E-Mails und ein „Eckpunktepapier“ zur Verfügung gestellt. Das mit dem Antrag hauptsächlich geforderte, nämlich der Schriftverkehr Deutschlands mit der Europäischen Kommission wurde u.a. aus folgenden Gründen abgelehnt:

Bei soviel drohenden diplomatischen Verwicklungen können wir ja froh sein, dass die BRD nicht aus der EU ausgestoßen wurde. ;-))

Der Bürger klagt nun auf Herausgabe der Akten...

Mehr dazu bei https://fragdenstaat.de/anfrage/eu-vertragsverletzungsverfahren-wegen-fehlender-vorratsdatenspeicherung/

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Tags: #Vorratsdatenspeicherung #Buergerportal #Informationsfreiheit #Datenpannen #skandale
Erstellt: 2013-03-06 07:46:27
Aufrufe: 1696

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