Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme wird 5 Jahre alt
Am 27.Februar 2008, verkündete das BVerfG das Urteil zur „Online-Durchsuchung“ und schuf damit ein neues Grundrecht. Das "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" (IT-Grundrecht) stellte fest, dass für die meisten Menschen der PC eine Art „ausgelagertes Gehirn“ darstellt. Er enthält ihre persönlichen Informationen wie E-Mails, Kalender, Texte, Tagebücher, Bilder, Filme, aber auch Passwörter, finanzielle Daten oder die Ultraschallbilder vom Arzt und ist damit ebenso schutzwürdig.
Gerhardt Baum, einer der damaligen Kläger, stellt heute fest, dass das damals erschaffene Grundrecht in der politischen Diskussion noch immer ein Schattendasein führt.
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Tags: #Grundrechte #BVerfG #Urteil #Trojaner #Anonymisierung #Ueberwachung #Polizei #Geheimdienste
Erstellt: 2013-02-27 09:25:08 Aufrufe: 2245
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