Gesetzesentwurf für den Zugriff von Militärgeheimdiensten auf gespeicherte Vorratsdaten
In Österreich liegt jetzt ein Gesetzesentwurf vor, der den Zugriff von Militärgeheimdiensten auf gespeicherte Vorratsdaten erlauben soll. Danach soll der Zugriff auch dann erlaubt, „wenn hierfür die Verwendung von Vorratsdaten erforderlich ist“ (§ 22 Abs. 2a). Mit hierfür ist schwammig die „Erfüllung der nachrichtendienstlichen Aufklärung oder Abwehr“ definiert.
Mehr dazu bei http://www.gulli.com/news/20789-vorratsdatenspeicherung-militaergeheimdienste-in-oesterreich-wollen-zugriff-2013-02-07
Update 09.02.13: Rückzieher: Bundesheer will nun doch nicht auf Vorratsdaten zugreifen http://derstandard.at/1360161009269/Rueckzieher-Bundesheer-darf-nicht-auf-Vorratsdaten-zugreifen
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Tags: #Polizei #Geheimdienste #Oesterreich #Vorratsdatenspeicherung #Ueberwachung #Grundrechte
Erstellt: 2013-02-08 07:57:56 Aufrufe: 1661
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