Klarnamen bei Facebook: Müssen Soziale Netze Pseudonyme erlauben?
Rechtsanwalt Ferner hat in seinem Blog eine längere Untersuchung zum Streit von Facebook mit dem Schleswig-Holsteinschen ULD veröffentlicht. Auch wenn wir die Schlussfolgerungen über die angeblich "veraltete" Regelung des §13.6 Telemediengesetz (TMG) nicht teilen, sehen wir in dem Artikel dringend notwendige Klarstellungen der gegenseitigen Positionen.
Also lesen: Müssen Soziale Netze Pseudonyme erlauben? Nach TMG 13.6 - ja
Anmerkung: Zur Bewertung der Argumente kann die Unterscheidung anonym - pseudonym hilfreich sein.
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Tags: #Privatsphaere #TMG #Persoenlichkeitsrecht #Verbraucherdatenschutz #Anonymisierung
Erstellt: 2013-01-06 08:19:42 Aufrufe: 1930
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