Strafverfolgung durch Vorratsdatenspeicherung von SMS-Inhalten?
Für 2 Jahre sollen nicht nur Verbindungsdaten wie Absender und Empfänger von SMS gespeichert werden, sondern auch der Inhalt sämtlicher übermittelter Textnachrichten. Der Nachrichtendienst CNET berichtet, dass eine Gruppe von Strafverfolgungsbehörden beim US-Senat die Anfrage nach einer staatlich vorgeschriebenen VDS eingebracht hat, da "das Fehlen einer solchen Gesetzesgrundlage aktuell die Strafverfolgungsbehörden an der Ausübung ihrer Pflichten hindern könne".
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Tags: #Vorratsdatenspeicherung #Ueberwachung #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte
Erstellt: 2012-12-08 18:50:14 Aufrufe: 1667
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