NSU-Morde: Ermittler rasterten doch
Wie Heise berichtet, waren die Beteuerung der Bundesregierung, für die Ermittlungen zu den NSU-Morden seien keine Rasterfahnungsmethoden eingesetzt worden, wohl unwahr. Aus der schriftlichen Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Andrej Hunko geht hervor, dass die "BAO Bosporus" insgesamt 80 Mal richterlich angeordnet Daten abgeglichen haben. Dabei wurden 13 Millionen Finanztransaktionsdaten, 1 Million Vertragsdaten von Autovermietungen und 300.000 Hotelübernachtungen mit Funkzellenabfragen abgeglichen.
Mehr dazu bei http://www.heise.de/newsticker/meldung/NSU-Morde-Ermittler-rasterten-doch-1742283.html
und über den fürsorglichen Umgang mit V-Leuten http://www.sueddeutsche.de/politik/nsu-ermittlungen-wenn-beamte-einander-misstrauen-1.1513901
Anmerkung: "vergeblich" heißt, dass die Täter nicht gefunden wurden, aber es wurde andere Unschuldige, vor allem Angehörige der Opfer, verdächtigt und gezwungen ihre Unschuld zu beweisen (Umkehr der Beweislast). Mit Rasterfahndung läßt sich alles mögliche "beweisen".
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Tags: #Rasterfahndung #NSU #Polizei #Geheimdienste #Ueberwachung #Neo-Nazis #Datenpannen #skandale
Erstellt: 2012-11-06 08:45:16 Aufrufe: 1625
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