Computer-Überwachung und Kündigung von Betriebsrat nicht zulässig
Die Computer-Überwachung des Betriebsratsvorsitzenden der Bäckereikette Ihle und seine anschließende Kündigung waren nach Urteil des Arbeitsgericht Augsburg unzulässig. Wie das gericht am Donnerstag verkündete ist eine Software, die sekündlich die Benutzeroberfläche des Computers des Betriebsratschefs speichert ein glatter "Verstoß gegen die Verhältnismäßigkeit".
Mehr dazu und viele weitere Fälle bei http://www.br.de/themen/aktuell/inhalt/grossbaeckerei-ihle-computerueberwachung-100.html
und http://www.main-netz.de/nachrichten/regionalenachrichten/bayern/art11994,2304790
und http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.baeckereikette-ihle-computer-ueberwachung-und-kuendigung-von-betriebsrat-nicht-zulaessig.9c75c768-77fe-4bc0-b90d-bd3bdabe2ebc.html
Anmerkung: Wo die Verhältnismäßigkeit bei der Überwachung eines Betriebsrats durch den Arbeitgeber liegt wollte sich das Gericht wohl nicht festlegen...
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Tags: #Ueberwachung #Betriebsrat #Arbeitnehmerdatenschutz #Datenpannen #skandale
Erstellt: 2012-10-05 08:06:06 Aufrufe: 1791
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