05.09.2012 Handyüberwachung ist Alltag - aber rechtswidrig

Berliner Datenschützer kritisiert Handy-Überwachung

Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alexander Dix, hat in einem Bericht über seine Prüfung von Funkzellenabfragen der Strafverfolgungsbehörden im Zeitraum 2009 bis 2011schwere Vorwürfe erhoben. Nach Strafprozessordnung, Paragraf 100g sollen Funkzellenabfragen nur eingesetzt werden, wenn die Polizei keinen anderen Ermittlungsansatz mehr hat. Inzwischen ist es jedoch Alltag für Ermittler mit einer Funkzellenabfrage Handydaten zu erfassen. 

Das Bundesverfassungsgericht hatte festgestellt, dass es sich bei der Funkzellenabfrage um einen besonders schwerwiegenden Eingriff in das Fernmeldegeheimnis handelt.

Mehr dazu bei http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-09/berlin-funkzellenabfrage-dix-bericht
und http://winfuture.de/news,71816.html

Anmerkung: siehe dazu auch http://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3102-20120901-ortungswanze-in-der-tasche.htm
und http://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/2357-20110906-handy-gate-in-dresden.htm

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Tags: #Ueberwachung #Handy #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte #Versammlungsrecht #Datenpannen #skandale
Erstellt: 2012-09-05 06:51:40
Aufrufe: 2015

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