03.09.2012 ALG II gleich Einverständnis zur Datenweitergabe

Arbeitsloser wehrt sich gegen die Weitergabe seiner Daten

Als er einen Brief einer Zeitarbeitsfirma zu einem Einstellungsgespräch mit seinen Daten erhielt, wollte er eine Anzeige beim Polizeiposten Besigheim erstatten, man weigerte sich jedoch eine Anzeige entgegenzunehmen. Das Jobcenter bestätigte, dass es Name und Adresse der Zeitarbeitsfirma mitgeteilt habe. So etwas sei zulässig, wenn der Arbeitslose darüber informiert worden ist und sein Einverständnis hierzu erklärt hat.

Angeblich wird das Einverständnis mit der Eingliederungsvereinbarung erhoben. Er kann dort jedoch keinen Satz dazu finden.

Mehr dazu bei http://www.lkz.de/lokales/stadt-kreis-ludwigsburg_artikel,-Zeitarbeit-und-Datenschutz-_arid,82185.html

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Tags: #Arbeitnehmerdatenschutz #Persoenlichkeitsrecht #Datenpannen #skandale
Erstellt: 2012-09-03 06:46:52
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