Umstellung Listenprivileg muss abgeschlossen sein
Nach dem 31.8.2012 kann sich keine Firma mehr auf die Übergangsfristen der Datenschutznovellen von 2009 berufen. Vor allem die alte Regelung zum Listenprivileg, die die Erhebung, Speicherung und vor allem Nutzung von Adressdaten sehr "freizügig" gestaltete ist dann Geschichte.
Firmen sollte genau prüfen woher ihre Adressdatenbestände stammen. Unrechtmäßig verwendete Datenbestände können datenschutzrechtliche Folgen bis zu Abmahnungen und bei systematischer Anwendung auch Bußgeldverfahren durch die Datenschutzbeauftragten zur Folge haben.
In Verträgen muss künftig deutlich hervorgehoben werden, wenn eine Firma die Einwilligung für eine Nutzung oder Übermittlung der Daten beansprucht.
Mehr dazu bei http://www.ra-maas.de/2012/08/29/datenschutz-umstellung-listenprivileg-muss-abgeschlossen-sein/
und http://www.welt.de/newsticker/news3/article108881770/Weitergabe-von-Kundendaten-nicht-mehr-ohne-Zustimmung-moeglich.html
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Tags: #Datenschutz #TKG #Verbraucherdatenschutz #Datenpannen #skandale
Erstellt: 2012-08-30 07:18:34 Aufrufe: 1806
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