19.08.2012 Demonstrationsrecht gilt nicht bei "Onlinedemonstrationen"

Virtuelle Versammlungen sind verfassungsrechtlich keine Demo

"Mangels Körperlichkeit" sind virtuelle Versammlungen im Internet im verfassungsrechtlichen Sinne keine "Versammlungen". Das sagt eine Antwort der Bundesregierung (17/10379) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/10271).

Das Bundeskriminalamt (BKA) hatte im Juni 2012 die Wohnungen von mehr als 100 Personen durchsucht, die an einer "virtuellen Protestaktion" gegen die Gema teilgenommen haben sollen.

Mehr dazu bei http://www.compliancemagazin.de/gesetzestandards/deutschland/bundestagbundesregierung/deutsche-bundesregierung160812.html

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Tags: #Versammlungsrecht #Anonymisierung #BKA #GEMA #Urheberrecht
Erstellt: 2012-08-18 08:30:16
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