Virtuelle Versammlungen sind verfassungsrechtlich keine Demo
"Mangels Körperlichkeit" sind virtuelle Versammlungen im Internet im verfassungsrechtlichen Sinne keine "Versammlungen". Das sagt eine Antwort der Bundesregierung (17/10379) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/10271).
Das Bundeskriminalamt (BKA) hatte im Juni 2012 die Wohnungen von mehr als 100 Personen durchsucht, die an einer "virtuellen Protestaktion" gegen die Gema teilgenommen haben sollen.
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Tags: #Versammlungsrecht #Anonymisierung #BKA #GEMA #Urheberrecht
Erstellt: 2012-08-18 08:30:16 Aufrufe: 1790
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