Mobilfunkanbieter speichern Verbindungsdaten trotz Verbot
Nach der Nichtigkeit der Vorratsdatenspeicherung im März 2010 ist die Speicherung von Daten verboten, die zur Erstellung der Rechnung überhaupt nicht erforderlich sind (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt nach BDSG). Trotzdem speichern einige Mobilfunkanbieter in Deutschland Verbindungsdaten, obwohl es dafür häufig keine gesetzliche Grundlage gibt. Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der Anwalt, der die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung führte, hat nun im Auftrag einer Handy-Nutzerin Klage gegen Vodafone eingereicht. Vodafone sammelte unter anderem Daten über die Funkzellen, von denen aus die Kundin Anrufe getätigt hat und speichert die Kennungen von Endgerät (IMEI) und SIM-Karte (IMSI).
Die von Anwalt Starostik verlangte Unterlassungserklärung weist vodafone zurück: http://www.starostik.de/media/Antwort%20Vodafone%20-%20anonymisiert.pdf
Mehr dazu bei http://www.spiegel.de/netzwelt/web/vodafone-wegen-unzulaessiger-vorratsdatenspeicherung-verklagt-a-846267.html
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Tags: #Vorratsdatenspeicherung #Ueberwachung #KlagePolizei #Geheimdienste #Grundrechte
Erstellt: 2012-07-26 07:16:09 Aufrufe: 3058
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