27.05.2009 Betroffenenrechte bei Scoring leicht gestärkt

Innenausschuss macht Weg für "Scoring"-Regelungen frei

Innenausschuss

Berlin: (hib/STO) Daten verarbeitende Stellen sollen verpflichtet
werden, betroffenen Bürgern Auskünfte über die bei ihnen gespeicherten
oder von ihnen verwendeten Informationen zu geben. Betroffene sollen
einen Auskunftsanspruch erhalten, heißt es im Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes ( 16/10529
<http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/105/1610529.pdf> ), den der
Innenausschuss am Mittwochvormittag mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD in modifizierter Fassung
verabschiedete. Wird die Herausgabe von Daten verweigert, sollen
Bußgelder verhängt werden können.

Insbesondere geht es in der Vorlage um Daten, die für sogenannte
Scoringverfahren genutzt werden. Scoring ist ein
mathematisch-statistisches Verfahren, mit dem die Wahrscheinlichkeit
berechnet werden kann, ob zum Beispiel ein Schuldner seine Schulden auch
bezahlen wird. Derzeit sei es den Betroffenen nicht möglich, fehlerhafte
Daten zu korrigieren oder Missverständnisse aufzuklären, heißt es in der
Begründung der Vorlage. Betroffene könnten ihre Interessen auch nicht
sachgerecht gegenüber Sachbearbeitern zum Beispiel bei Banken vertreten.
Durch eine Erweiterung der Informations- und Auskunftsrechte der
Betroffenen in bestimmten Fällen werde die Transparenz der von den
Auskunfteien praktizierten Verfahren verbessert und den Bürgern
ermöglicht, "ihre Rechte effektiver wahrzunehmen".

Zudem soll nach der Beschlussempfehlung des Ausschusses unter anderem
die ausschließliche Nutzung von Anschriftendaten für die Berechnung von
Wahrscheinlichkeitswerten verboten werden. Damit soll der "besonderen
Sensibilität der Öffentlichkeit hinsichtlich der Verwendung von
Anschriftendaten im Rahmen von Scoringverfahren zur Bewertung der
Kreditwürdigkeit der Betroffenen Rechnung getragen" werden. Ein Verstoß
gegen dieses Verbot soll auch dann vorliegen, wenn neben den
Anschriftendaten zwar auch andere Daten genutzt werden, diese aber nur
"mit einer verschwindend geringen Gewichtung in die Berechnung des
Scorewertes eingehen".

Keine Mehrheit fand im Ausschuss ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen zum Thema Datenschutz beim Scoring ( 16/683
<http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/006/1600683.pdf> ). Auch ein
Bundesratsentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes ( 16/31
<http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/000/1600031.pdf> ) wurde
abgelehnt.

Die Unions-Fraktion betonte im Ausschuss, die Datenschutz-Beratungen zum
Thema Scoring könnte mit der Vorlage erfolgreich abgeschlossen werden.
Damit gebe es erstmals ein Gesetz zu Scoring, ergänzte die SPD-Fraktion.
Sie machte zugleich deutlich, dass die Beratungen über weitere
Datenschutz-Regelungen weitergeführt würden.

Die FDP-Fraktion zeigte sich "sehr gespannt", was sich beim Thema
Datenschutz in der Großen Koalition "noch tut". Zugleich betonte sie
trotz Kritik an Einzelpunkten, dass man bei der Scoring-Vorlage "auf dem
richtigen Weg ein Stück weitergekommen" sei. Als "Stückwerk" bewertete
die Linksfraktion die Vorlage, die aber zumindest für mehr Transparenz
beim Scoring sorge. Die Grünen-Fraktion warb dafür, Scoring auf das
"Ausfallrisiko im Bereich des Kreditwesens zu begrenzen".


Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 161

 


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Tags: #Scoring #Auskunftei #Bundesdatenschutzgesetz #Schufa #Kredit-Scoring #Profiling #Datenschutz
Erstellt: 2009-05-28 08:37:52
Aufrufe: 3017

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