04.05.2012 Keine Gründe für Vorratsdatenspeicherung

Kanzleramt sieht bei Vorratsdatenspeicherung Grundrecht-Konflikt

Das österreichische Bindeskanzleramt sieht keine ersichtlichen Gründe für eine Vorratsdatenspeicherung. Die Speicherung stehe „in einem offenkundigen Spannungsverhältnis mit den Grundrechten“, meldete das Bundeskanzleramt man sei daher „kritisch-ablehnend“.Wegen der drohenden Strafzahlungen sei man jedoch gegen eine Aufhebung des zum 1. April eingeführten Gesetzes.

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Tags: #Vorratsdatenspeicherung #Ueberwachung #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte
Erstellt: 2012-05-04 05:52:58
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