29.03.2012 Gegen Funkzellenabfrage klagen

Funkzellenabfrage und anhaltende Vorratsdatenspeicherung - Endlich dagegen klagen

Ein Jahr nach dem massenhaften Speichern von Demoteilnehmern bei der Demo gegen Nazis im Februar 2011 in Dresden haben nun endlich einige (auf Nachfrage) Benachrichtigungen über ihre gespeicherten Daten erhalten.
Möglichkeit, Rechtsmittel gegen die Funkzellenabfrage einzuleiten. Da der Sächsische Datenschutzbeauftragte die Funkzellenabfrage bereits als rechtswidrig einstufte, ruft das Bündnis nun dazu auf, einen “Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit” zu stellen.

Siehe dazu http://www.dresden-nazifrei.com/index.php?option=com_content&view=article&id=339%3Aantrag-auf-gerichtliche-pruefung-der-rechtmaessigkeit-der-funkzellenabfrage&catid=52%3Arepression&Itemid=79&lang=en

Mehr dazu bei http://netzpolitik.org/2012/funkzellenabfrage-und-anhaltende-vorratsdatenspeicherung-endlich-dagegen-klagen/


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1PF
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Tags: #Funkzellenabfrage #Nazi #Dresden #Demo #Vorratsdatenspeicherung
Erstellt: 2012-03-29 19:23:15
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