Privacy-by-Design und der Nacktscanner
Im neuen Datenschutzverordnungsvorschlag der EU-Kommission steht der Passus "Data protection by design". Dieser verpflichtet bereits bei der Entwicklung von neuen Technologien darauf zu achten, nur solche Daten zu verarbeiten, die für den Zweck der Anlage erforderlich sind. So wäre ein Ganzkörperscanner, der ein genaues Abbild des Menschen zeigt nach der neuen Datenschutzverordnung gesetzeswidrig. Notwendig für den Zweck des "Nacktscannens" ist lediglich ein Hinweis wo der Untersuchte evtl. Fragwürdiges unter der Wäsche trägt. Dazu wird kein Foto benötigt.
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Tags: #Ueberwachung #Nacktscanner #Anti-TerrorGesetze #Persoenlichkeitsrecht #Datenpannen #skandale
Erstellt: 2012-03-21 07:29:05 Aufrufe: 2150
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