11.02.2012 ContrACTA statt ACTA

Ein Gegenvorschlag zur Beendigung der Urheberrechtsdiskussionen - ACTA ContrACTA entgegen setzen!

ACTA ContrACTA entgegen setzen!

Julia Reda hat auf ihrer Internetseite einen Gegenentwurf zu ACTA entworfen. So sollte ein internationaler Vertrag aussehen, der Schluss macht mit den Machenschaften der sogenannten "Rechteinhaber" ... und außerdem keine Hunderte von Seiten lang ist.

Contracta

Präambel

Eine Zensur findet nicht statt.

Eine Vorratsdatenspeicherung findet nicht statt.

Abschnitt 1: Zugang zu Werken

Artikel 1
Alle durch die Gesellschaft finanzierten und geförderten kulturellen und wissenschaftlichen Werke sind für jeden frei zugänglich und jeder darf diese Werke ohne Einschränkungen nutzen.

Artikel 2
Jeder Staat trägt dafür Sorge, dass sein kulturelles Erbe allen Menschen barrierefrei zur Verfügung steht. Archive und Museen werden entsprechend gefördert, die Digitalisierung und Modernisierung bestehender Archivbestände vorangetrieben.

Artikel 3
Die nichtkommerzielle Vervielfältigung und Nutzung von Werken ist gestattet. Die Chancen der allgemeinen Verfügbarkeit von Werken überwiegen die Nachteile bei Weitem.

Artikel 4
Die Durchsetzung von Urheber- und Verwertungsrechten darf nicht von der rechtlichen auf die technische Ebene abgewälzt werden. Das Umgehen technischer Kopierschutzmaßnahmen ist erlaubt.

Abschnitt 2: Zugang zu Infrastruktur

Artikel 5
Jeder Staat stellt sicher, dass jeder angemessenen Zugang zur digitalen Kommunikation erhält.

Artikel 6
Kein Staat schottet seine lokalen öffentlichen Netze technisch von anderen Teilen der Welt ab. Jeder Staat trägt dafür Sorge, dass Dienste in diesen öffentlichen Netzen nicht technisch abgeschottet werden.

Artikel 7
Die freie und gleichberechtigte Nutzung des öffentlichen Teils des Internets wird vom Staat nicht nur gegen die Interessen der Unternehmen durchgesetzt, die ihn betreiben, sondern wird auch durch den Staat selbst respektiert. Eine Filterung oder Manipulation der übertragenen Daten findet nicht statt.

Artikel 8
Um die Freiheit und Innovation im Internet für alle zu erhalten, wird die Netzneutralität, d.h. die Gleichbehandlung aller Nutzer und Inhalte durch die Netzbetreiber, durch staatliche Regulierung sichergestellt.

Abschnitt 3: Patente

Artikel 9
Das Patentrecht dient dazu, den Fortschritt maximal zu fördern. Schutzfristen werden deshalb so weit verkürzt, dass neue Errungenschaften sich schnell verbreiten können und Monopolbildung vermieden wird.

Artikel 10
Patente auf Ideen, Lebewesen, Mathematik, Geschäftsmodelle und Software werden nicht erteilt.

Abschnitt 4: Transparenz

Artikel 11
Verträge zwischen öffentlichen Körperschaften und privaten Unternehmen sind im Sinne des transparenten Staates öffentlich und die Vertragsverhandlungen nachvollziehbar.

Artikel 12
Nationale Gesetzgeber und zivile Interessengruppen werden in die Beratung von völkerrechtlichen Verträgen frühzeitig mit einbezogen, der Verhandlungsstand von Anfang an öffentlich gemacht.

Abschnitt 5: Schlussbestimmungen

Get over it.

Quelle/source: http://contracta.info/?page_id=35

Zu unsere zentralen ACTA Seite: ACTA stoppen

Zur Homepage von http://www.stopp-acta.info/

Petition gegen ACTA unterschreiben http://www.care2.com/go/z/e/AGbUG/zmAs/Abjl

Mehr Infos zu ACTA: Fakten zu ACTA und ACTA - Gefahr für Informationsfreiheit

Mehr Bilder von der Demo gegen ACTA am 11.2. in Berlin gibt es hier.

In einer Fernsehsendung von Uniwut bei AlexTV haben wir eingehend über ACTA diskutiert, ein Mitschnitt hier http://vimeo.com/61181337

Unser Flyer zu ACTA


Alle Artikel zu

 

 


Kategorie[24]: Zensur & Informationsfreiheit Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1MU
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Tags: #FsaMitteilung #ACTA #USA #EU #Internetsperren #Zensur #Zugangserschwerungsgesetz
Erstellt: 2012-02-01 19:01:14
Aufrufe: 5973

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