Aktion Freiheit statt Angst e.V. appelliert an EU-Abgeordnete
Aktion Freiheit statt Angst e.V. hat an die EU-Abgeordnete appelliert, der Vereinbarung zur Weitergabe von Fluggastdaten an die USA nicht zuzustimmen.
Der Brief im Wortlaut:
Vereinbarung zur Weitergabe von Fluggastdaten an die USA
Sehr geehrte Damen und Herren,
im europäischen Parlament steht die Vereinbarung über die Weitergabe von Fluggastdaten (PNR) zur Diskussion. Aktion Freiheit statt Angst e.V. betrachtete bereits die bisherige Praxis der Fluggastdatenweitergabe seit Jahren als Verletzung unserer Grundrechte.
Der Versuch der EU Kommission, den Zugriff durch US Behörden auf die Daten europäischer Reisende auf eine rechtliche Grundlage zu stellen, ist grundsätzlich zu begrüßen. Die nun vorliegende Vereinbarung erfüllt jedoch viele Forderungen des Europäischen Parlaments noch immer nicht. Wir sehen in der Datenweitergabe sogar eine Verletzung des Rechts auf Freizügigkeit nach Artikel 12 des internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte.
Insbesondere erfüllen uns folgende Tatsachen der Vereinbarung mit Sorge:
- Die Vereinbarung regelt keine „Weitergabe“ sondern das „Abziehen“ der Daten durch US Behörden. Ein „Push“-Verfahren konnte nicht durchgesetzt werden.
- Die Aufbewahrungsfristen und die "Depersonalisation" von PNR-Daten sind völlig wirkungslos und können leicht umgangen werden, weil die Computer Reservation Systems (CRS) weiterhin die Master-Kopien der PNR-Daten enthalten auf die die US-Heimatschutzbehörde (DHS) jederzeit Zugriff besitzt.
- Der Anspruch auf "Anfrage" zu seinen PNR-Daten beim DHS hilft nicht wirklich, da das DHS nicht gezwungen werden kann solche Anfragen zu beantworten. In der Praxis kann ein US-Gericht eine Entscheidung des DHS nicht überprüfen wie sich im Fall Hasbrouck/DHS gerade wieder gezeigt hat
- ( http://papersplease.org/wp/2012/01/24/first-rulings-in-our-lawsuit-over-dhs-travel-records/ ).
- Der Versuch die PNR-Daten zu "anonymisieren" ist wirkungslos, wenn diese Master-Kopien der PNR durch die CRS weiterhin für das DHS jederzeit zugänglich sind.
Bei allen Massendatenabgleichen und statistischen Verfahren zur Beurteilung einer Gefährdung kommt es zu falschen Verdächtigungen. Je mehr Daten erhoben und verknüpft werden, desto mehr Menschen werden fälschlicherweise ins Fadenkreuz geraten, während die Chance für die tatsächlichen Kriminellen steigt, dem Raster zu entgehen. Dies wurde vom US-amerikanische Sicherheitsexperte Bruse Schneier eindrücklich gerade am Beispiel der US-No-Fly-Lists durchgerechnet ( http://www.schneier.com/essay-052.html ) (Ein Beispiel für die tödlichen Gefahren von False Positives: https://en.wikipedia.org/wiki/Operation_Ore).
Wir fordern Sie aus diesen Gründen auf gegen die vorliegende Vereinbarung zu stimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ricardo Cristof Remmert-Fontes Dr. Rainer Hammerschmidt
Der Brief als .pdf
Weitere Informationen zur Fluggastdatenweitergabe:
- Wer mit wem schlief - Was Fluggastdaten verraten
- Das PNR Abkommen EU-USA
- Keine Vorratsdatenspeicherung für Fluggastdaten
- Definition Fluggastdaten
- Besorgnis über Fluggastdaten-Weitergabe
- Fluggastdatenabkommen ignoriert Datenschutz
- Fluggastdaten auch für innereuropäische Flüge
- Gutachten gegen Fluggastdatenweitergabe
- Fluggastdaten nun auch für Bahnreisende?
- EU-Pläne für Fluggastdaten nicht verfassungsgemäß
- Positionen gegen Fluggastdatenweitergabe
- Intime Fluggastdaten
- EU will Rasterfahndung von Fluggastdaten
- NoPNR.org
- PaperPlease
Arbeiten wir weiter daran die Mitglieder des europäischen Parlaments von den Gefahren der Fluggastdatenweitergabe zu überzeugen, damit bald alle Vertretungen der Europäischen Kommission das NoPNR-Siegel tragen dürfen. ;-))
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Tags: #Aktivitaet #Fluggastdaten #PNR #USA #EU #Ueberwachung #Datenschutz #Privatsphaere
Erstellt: 2012-02-06 19:54:46 Aufrufe: 4598
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