Aktion Freiheit statt Angst e.V. hat heute die Abgeordneten des Deutschen Bundestages aufgefordert dem schwarz-gelben Entwurf zum Beschäftigtendatenschutz nicht zuzustimmen.Wir haben uns damit einer Initiative des DGB angeschlossen, der sehr richtig erkannt hat, dass dieser Entwurf praktisch eine Verschlechterung für die Arbeitnehmer beinhaltet. Alle wichtigen Forderungen nach einem richtigen Arbeitnehmerdatenschutz (AN-DS) werden außen vor gelassen (s. dazu unsere Webseiten zum AN-DS).
Der Inhalt des Briefes lautet:
An die
Abgeordneten des
Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
Berlin
Berlin, 13. Januar 2012
Arbeitnehmerdatenschutzgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir, die Arbeitsgruppe Arbeitnehmerdatenschutz in Aktion Freiheit statt Angst e.V. beschäftigen uns mit diesem Thema seit einigen Jahren und haben in den letzten Monaten erfreut eine Intensivierung der Diskussion festgestellt.
Wir haben es deshalb zunächst sehr begrüßt, dass ein Thema, das in der betrieblichen Praxis seit vielen Jahren eine große Rolle spielt, endlich auf die politische Tagesordnung gesetzt worden ist, um gesetzliche Regelungen zu schaffen. Umso größer war unsere Enttäuschung über den dann vorgelegten Gesetzesentwurf, der
in keiner Weise den betrieblichen Realitäten und insbesondere den Kräfteverhältnissen im Arbeitsverhältnis Rechnung trägt.
Die folgende unvollständige Aufzählung nennt nur die wichtigsten Punkte, die im Gesetzesentwurf fehlen:
- eine wirkliche Einschränkung neuer Überwachungstechniken (Video, RFID, Biometrie, GPS) ,
- die Bindung personenbezogener Daten an eine strenge Erforderlichkeit und die Unterbindung von
- Sinn- und Zweckveränderungen im Verlauf der Datennutzung (strikte Zweckbindung),
- Garantien für eine unüberwachte elektronische Kommunikation des Arbeitnehmers mit dem Betriebs-
- und Personalrat,
- Verfahren für eine wirkliche freiwillige Einwilligung im Arbeits-/Abhängigkeitsverhältnis
Wir bedauern es außerordentlich, dass nicht die Interessen der Beschäftigten an einem wirksamen Schutz ihres Persönlichkeitsrechts im Vordergrund stehen, sondern wirtschaftliche Interessen des Arbeitgebers. Im Interesse der Korruptionsbekämpfung alle Beschäftigten unter Generalverdacht zu stellen, ist unangemessen.
Wir halten den Ansatz des Gesetzes deshalb für vollkommen verfehlt. Die Beschäftigten in den Betrieben gewinnen durch dieses Gesetz nichts, sondern verlieren an rechtlichem Schutz.
Wir fordern Sie deshalb auf, sich dafür einzusetzen, dass dieses Gesetzgebungsverfahren mit dem in Diskussion stehendem Entwurf nicht weiter betrieben wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ricardo Cristof Remmert-Fontes
Dr. Rainer Hammerschmidt
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Tags: #Aktivitaet #AktionFreiheitstattAngst #Beschaeftigtendatenschutz #Arbeitnehmerdatenschutz #DGB #schwarz-gelb
Erstellt: 2012-01-13 14:06:02 Aufrufe: 3655
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