13.05.2009 Mandatsbereich von Europol soll erweitert werden

Mandatsbereich von Europol soll erweitert werden

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Der Mandatsbereich der europäischen Polizeibehörde
Europol soll erweitert werden. Das sieht der sogenannte
Europol-Beschluss der EU-Innen- und Justizminister vom April 2009 vor,
zu dessen Umsetzung die Bundesregierung jetzt einen Gesetzentwurf (
16/12924 <http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/129/1612924.pdf> )
vorgelegt hat.

Danach kann Europol bislang seine Aufgaben bei der Bekämpfung
schwerwiegender Formen internationaler Kriminalität nur wahrnehmen, wenn
unter anderem "tatsächliche Anhaltspunkte für eine kriminelle
Organisationsstruktur vorliegen". Da nach dem Europol-Beschluss die
Anforderung entfällt, dass eine solche Struktur vorliegt, kann Europol
künftig bei allen schwerwiegenden Formen der internationalen
Kriminalität aktiv werden.

Ferner sollen die Behörden der Bundespolizei und des
Zollfahndungsdienstes sowie die Polizeien der Länder anstatt der bisher
allein berechtigten Landeskriminalämter die Möglichkeit erhalten,
unmittelbar mit den deutschen Verbindungsbeamten bei Europol Daten
auszutauschen, soweit dies zur Beschleunigung des Geschäftsganges
erforderlich und ein nationaler Koordinierungsbedarf nicht erkennbar
ist. Diese Behörden sollen nun auch innerstaatlich befugt sein, in einem
automatisierten Verfahren über das Bundeskriminalamt Daten in das
Europol-Informationssystem einzugeben und abzurufen.

Der Europol-Beschluss, der ab dem 1. Januar 2010 gilt, ersetzt der
Vorlage zufolge das bislang geltende Europol-Übereinkommen. Durch den
Beschluss wird Europol vollständig in den Rechtsrahmen der Europäischen
Union überführt. Die Finanzierung Europols erfolge dann nicht mehr
unmittelbar durch die EU-Mitgliedsstaaten, sondern durch einen Zuschuss
aus dem Haushaltsplan der EU, heißt es in der Gesetzesbegründung.

 

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 139


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Erstellt: 2009-05-13 07:34:51
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