27.11.2011: Befragung der Hauseigentümer durch die GEZ
Nach dem Gesetz zur GEZ-Haushaltsabgabe ist es durch den „Schnüffelparagraph“ möglich, dass bei der Befragung der Hauseigentümer durch die Landesrundfunkanstalten von den Vermietern mehr Daten erfragt werden als die Daten, die der Beitragszahler selbst bei einer GEZ-Anmeldung angeben muss. Dies kann nicht im Interesse des Datenschutzes sein, insbesondere dann nicht, wenn die GEZ doch schon jetzt auf die Melderegister der Kommunen zugreifen kann.
Mehr dazu bei http://www.e-recht24.de/news/datenschutz/6920-schnueffelparagraph-datenmissbrauch-durch-gez-haushaltsabgabe.html
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Tags: #ZentraleDatenbanken #Privatsphaere #GEZ #Datenpannen #skandale #Verbraucherdatenschutz
Erstellt: 2011-11-27 09:46:39 Aufrufe: 3778
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