31.10.2011 Kritik am Staatenbericht Deutschlands zur Folter

Beweisverwertungsverbot bei Folter in Deutschland unzureichend

Deutsche Geheimdienstzusammenarbeit in der Terrorismusbekämpfung

Die Arbeitsgruppe Polizei, Geheimdienste und Militär von Aktion Freiheit statt Angst e.V. hat heute an einer Vorbereitungsveranstaltung diverser NGOs zum periodischen Verfahren des UN-Antifolterkomitees teilgenommen. In diesem Verfahren sind die Mitgliedsstaaten der UN-Antifolterkonvention verpflichtet, alle vier Jahre einen Bericht über die Umsetzung der Konvention und der Empfehlungen des Komitees anzufertigen.
Zu der heutigen Diskussionsveranstaltung in Berlin wurde vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), Amnesty Internationl (ai) und Human Rigth Watch eingeladen.
Es ging insbesondere um den polizeilichen und geheimdienstlichen Datenaustausch mit anderen Staaten, der Festnahmen und Misshandlungen deutscher Staatsbürger im Ausland begünstigt, ebenso wie Befragungen durch deutsche Beamte in ausländischen Gefängnissen, die nicht den durch die UN Antifolterkonvention festgelegten Standards entsprechen. Ein weiteres Thema war die Beweisverwertung von Informationen aus solchen Gefängnissen in Deutschland zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung.
Für die Anhörung vor den UN Gremien in Genf vom kommenden Donnerstag bis Mitte nächster Woche wurde ein Alternativbericht zum offiziellen deutschen Bericht erstellt. Darin werden folgende Probleme, die zu Menschenrechtsverstößen geführt haben, festgestellt:
Daraus ergeben sich für die Anhörungen in Genf folgende Forderungen:
Insgesamt waren sich die versammelten Vertreter diverser Menschenrechtsorganisationen einig: Das Folterverbot leitet sich direkt aus dem Artikel 1 unseres Grundgesetzes ab. Jede Androhung oder Anwendung von Gewalt widerspricht der Würde des Menschen.


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Tags: #FsaMitteilung #Beweisverwertungsverbot #Geheimdienst #Polizei #Folter #ECCHR #ai #HRW #AktionFsA #StPO #BVerfG #UN
Erstellt: 2011-10-31 21:43:19
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