Beweisverwertungsverbot bei Folter in Deutschland unzureichend
Deutsche Geheimdienstzusammenarbeit in der Terrorismusbekämpfung
Die Arbeitsgruppe Polizei, Geheimdienste und Militär von Aktion Freiheit statt Angst e.V. hat heute an einer Vorbereitungsveranstaltung diverser NGOs zum periodischen Verfahren des UN-Antifolterkomitees teilgenommen. In diesem Verfahren sind die Mitgliedsstaaten der UN-Antifolterkonvention verpflichtet, alle vier Jahre einen Bericht über die Umsetzung der Konvention und der Empfehlungen des Komitees anzufertigen.Zu der heutigen Diskussionsveranstaltung in Berlin wurde vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), Amnesty Internationl (ai) und Human Rigth Watch eingeladen.
Es ging insbesondere um den polizeilichen und geheimdienstlichen Datenaustausch mit anderen Staaten, der Festnahmen und Misshandlungen deutscher Staatsbürger im Ausland begünstigt, ebenso wie Befragungen durch deutsche Beamte in ausländischen Gefängnissen, die nicht den durch die UN Antifolterkonvention festgelegten Standards entsprechen. Ein weiteres Thema war die Beweisverwertung von Informationen aus solchen Gefängnissen in Deutschland zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung.
Für die Anhörung vor den UN Gremien in Genf vom kommenden Donnerstag bis Mitte nächster Woche wurde ein Alternativbericht zum offiziellen deutschen Bericht erstellt. Darin werden folgende Probleme, die zu Menschenrechtsverstößen geführt haben, festgestellt:
- das Beweisverwertungsgebot bei mittels Folter gewonnen Erkenntnissen aus der StPO wird nicht beachtet,
- die Anleitungen für Verhöre durch deutsche Polizei- und Geheimdienstbeamte werden nicht veröffentlicht,
- "Diplomatische Versicherungen" über die Nichtanwendung von Folter sind das Papier nicht wert auf dem sie geschrieben werden,
- prominente Politiker wie z.B. Innenminister Schäuble (2005) und Frank Steinmeier (2008) haben sich für die Verwendung von Foltergeständnissen in "Gefahrensituationen" ausgesprochen,
- in den bekannten Fällen Kurnaz, el Masri, Asimov und Zammar gab es strafrechtlich relevante Verfehlungen deutscher Stellen, die Aufklärung blieb aber stets mangels Aussagegenehmigungen stecken,
- das Urteil des OLG Hamburg, dass auch jahrelanges Verschwindenlassen und 183 Waterboardings im Monat kein Beweis für das Zustandekommen einer konkreten Aussage unter Folter sind, führt das Beweisverwertungsgebot in der StPO ad absurdum,
- Haftbefehle gegen ausländische (CIA) Geheimdienstmitarbeiter werden vom Auswärtigen Amt nicht weitergeleitet ,
- in über 150 Staaten weltweit wird physischer Zwang bei Verhören angewendet.
- auch Geheimdienste sind anzuleiten bei ihrer Arbeit die Menschenrechte zu beachten und einzuhalten,
- die polizeiliche und geheimdienstliche Zusammenarbeit mit Staaten, die systematisch foltern, ist einzustellen,
- die Beschränkungen von Aussagegenehmigungen von Polizei und Geheimdienstmitarbeitern müssen aufhören (diese Praxis z.B. beim Kurnaz Untersuchungsausschuss hat das BVerfG auch 2009 für verfassungswidrig erklärt)
- die Rolle der Medien und von Whistleblowern ist zu stärken.
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Erstellt: 2011-10-31 21:43:19 Aufrufe: 6105
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