28.10.2011 Netzneutralität steht wieder nicht im TKG

28.10.2011: Vorratsdatenspeicherung light einfach mit TKG?

Gestern hat der Bundestag die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen und damit eine Vorratsdatenspeicherung light durch die Hintertür eingeführt. Während der ursprünglichen Entwurf des FDP geführten Justizministeriums zunächst eine Einschränkung der Verkehrsdatenspeicherung zu Abrechnungszwecken auf 3 Monate vorsah, steht nun keine Frist im Gesetz.

Es fehlen auch

Außerdem wurde wieder keine verbindliche Formulierung für die Forderung nach Netzneutralität, der inhalts-unabhängigen Durchleitung aller Datenpakete gefunden.

Mehr dazu bei http://blog.die-linke.de/digitalelinke/vorratsdatenspeicherung-light-im-tkg/
und http://www.taz.de/Neues-Telekommunikationsgesetz/!80774/

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Tags: #Vorratsdatenspeicherung #Ueberwachung #TKG #Polizei #Geheimdienste #Netzneutralitaet #Grundrechte
Erstellt: 2011-10-28 08:47:07
Aufrufe: 4585

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