05.09.2011 Noch immer verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung

05.09.2011: Telekommunikationsanbieter speichern immer noch zu viel

Auch nachdem das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor 1 1/2 Jahren für verfassungswidrig erklärt hat, speichern immer noch fast alle Telekommunikationsanbieter unnötig Verbindungs- und Bewegungsdaten ihrer Kunden.. Dies geht aus einem geheimen "Leitfaden zum Datenzugriff" der Generalstaatsanwaltschaft München vom Juni 2011 hervor. Nach dem Gesetz (§ 97 des Telekommunikationsgesetz) müssen Anbieter "für die Abrechnung nicht erforderliche Daten [...] unverzüglich löschen".

Es wird jedoch munter gespeichert: 

Mehr dazu bei http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Speicherdauer#Speicherdauer_.28.C3.9Cbersicht.29

Anmerkung: Als Kunde kann man/frau sich 1. beschweren und 2. wechseln! Das tut den Anbietern weh.

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Tags: #Vorratsdatenspeicherung #Ueberwachung #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte
Erstellt: 2011-09-05 07:34:55
Aufrufe: 4885

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